Die EU-Richtlinie 2023/970 verpflichtet Unternehmen mit 100+ Mitarbeitern, bis Juni 2027 Gehaltsdaten zu melden. Das Vorbereitungsfenster ist jetzt. Wer wartet, riskiert teure Last-Minute-Sanierungen — oder Bußgelder.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt haben.
Unternehmen mit 250+ Mitarbeitern melden jährlich; 150–249 alle 3 Jahre. Erstmeldung bis 7. Juni 2027.
Unternehmen mit 100–149 Mitarbeitern melden alle 3 Jahre, beginnend am 7. Juni 2031. Kleinere Arbeitgeber sind durch die Richtlinie selbst nicht verpflichtet.
Ab 2026 müssen Stellenausschreibungen Gehaltsinformationen enthalten oder Kandidaten zur Verfügung stellen. Arbeitgeber dürfen nicht nach Gehaltshistorie fragen.
Mitarbeiter haben das Recht, Informationen zu durchschnittlichen Gehaltsniveaus nach Geschlecht für vergleichbare Stellen anzufordern.
Unternehmen müssen den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied nach Arbeitnehmerkategorien melden, einschließlich bereinigter (WIF-basierter) und unbereinigter Zahlen.
Wenn der Bericht eine Lücke von 5 % oder mehr zeigt, die nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, ist eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern verpflichtend.
Bereinigung und Strukturierung Ihrer Gehaltsabrechnungs- und HR-Daten gemäß den Anforderungen der Richtlinie an Jobkategorien und WIF.
Berechnung Ihrer aktuellen bereinigten und unbereinigten Gender Pay Gap pro Jobkategorie. Identifizieren Sie die Exposition, bevor es die Regulatoren tun.
Bei Lücken über 5 % entwickeln Sie einen dokumentierten, vertretbaren Sanierungsplan — Gehaltsanpassungen, Beförderungskriterien oder Richtlinienänderungen.
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